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Sonnenstrom für alle

Steckerfertige PV-Anlagen

MicroPV, Mini-Solaranlage oder Balkonkraftwerk - für steckerfertige PV-Anlagen gibt es viele Begriffe. Am 16.05.2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und erleichtert seitdem die Anmeldung und den Betrieb dieser Anlagen.

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Eine steckerfertige PV-Anlage besteht üblicherweise aus ein bis vier Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis Ihrer Wohnung. Die Module werden meist am Balkon angebracht oder im Garten aufgestellt. Es gibt aber auch Varianten in denen die Module auf einem Carport, an einer Hauswand, dem Gartenzaun oder gar als Tischplatte eines Gartentisches montiert sind.

Die erzeugte Energie dient hauptsächlich dazu, den Stromverbrauch in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung zu senken.  Eine Anlage mit 800 Wp Leistung kann ca. 700 - 760 kWh Strom im Jahr erzeugen. Bei einem Strompreis von 38 Ct/kWh (brutto) können Sie damit ca. 250€ Stromkosten sparen. Die tatsächliche Ersparnis durch eine steckerfertige PV-Anlage hängt stark von deren Ausrichtung, den regionalen Sonnenstunden sowie Ihrem Nutzungsverhalten ab und kann im Einzelfall deutlich abweichen.

Je nach Ertrag, der weiteren Entwicklung der Strompreise, sowie den Anschaffungskosten der steckerfertigen PV-Anlage kann sich die Investition in drei bis sieben Jahren amortisieren. Eine Rückspeisung in das Stromnetz findet bei richtiger Dimensionierung der steckerfertigen PV-Anlage nicht oder nur in unerheblichen Mengen statt. Eine solche Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie z.B. zur Miete wohnen und keine eigenen Dachflächen für eine "normale" PV-Anlage zur Verfügung stehen.

Steckerfertige PV-Anlage

Definition einer steckerfertige PV-Anlage laut EEG2023:

  • Die Gesamtleistung der Module darf 2.000 Wp nicht überschreiten
  • Die Gesamtleistung der Wechselrichter darf 800 W (VA) nicht überschreiten
  • Die PV-Anlage ist über einen Stecker (alternativ einen festen Anschluss) mit dem Endstromkreis des Letztverbrauchers verbunden

Keine Steckerfertige PV-Anlage

Anlagen, die größer als 2.000 Wp Modulleistung und/oder 800W Wechselrichterleistung sind, gelten nicht als steckerfertige PV-Anlage. Diese dürfen nicht mehr über einen Stecker mit dem Endstromkreis verbunden werden und müssen über den normalen Anmeldeprozess beim Netzbetreiber gemeldet werden. 

Was muss man bei einer steckerfertigen PV-Anlage beachten?

MEHRERE STECKERFERTIGE PV-ANLAGEN PRO ZÄHLER
Je Zähler darf nur eine Steckerfertige PV-Anlage mit maximal 2.000W Modul- und 800 W Wechselrichterleistung betrieben werden. Aber: mehrere steckerfertige PV-Anlagen, die hinter dem selben Zähler betrieben werden, werden kumuliert betrachtet. Dies bedeutet, dass mehrere steckerfertige PV-Anlage an einem Zähler betrieben werden dürfen, solange die Gesamtleistung von 2.000Wp Modul- und 800 W Wechselrichterleistung nicht überschritten werden.

Beispiele:

Gesamtleistung Module     Gesamtleistung Wechselrichter     Steckerfertige  PV-Anlage
2.000 Wp     800 W     ja
1.200 Wp + 800 Wp     500 W + 300 W     ja
800 Wp + 800 Wp     300 W + 300 W     ja
1.800 Wp + 1.000 Wp     600 W + 600 W     nein
1.200 Wp + 1.000 Wp     500 W + 300 W     nein
1.000 Wp + 1.000 Wp     500 W + 500 W     nein

 

MEHRERE MIETEINHEITEN MIT STECKERFERTIGEN PV-ANLAGEN 
Bitte beachten Sie, dass gemäß VDE-AR-N 4105 bei einer Summenleistung der Wechselrichter 
≥ 30 kW am gemeinsamen Netzanschluss ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) erforderlich ist. Diese Regelung gilt auch für steckerfertige PV-Anlagen, bei denen die Summe der Wechselrichterleistungen 30kW überschreitet.

 

ANMELDUNG EINER STECKERFERTIGEN PV-ANLAGE

Um den Bau und Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen deutlich zu entbürokratisieren, besteht ab 16.05.2024 keine Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Die steckerfertige PV-Anlage muss nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. 

 

REGISTRIERUNG IM MARKTSTAMMDATENREGISTER

Die Registrierung im MaStR innerhalb eines Monats ab Inbetriebnahme ist gemäß EEG und MaStR-Verordnung Pflicht! Eine Nichtmeldung kann mit Sanktionszahlungen bis hin zu Bußgeldern von bis zu 50.000€  durch den Gesetzgeber geahndet werden.

Von Ihrer Anmeldung im MaStR wird der Netzbetreiber, z.B. die ÜZ Mainfranken, automatisch informiert und führt falls notwendig einen kostenfreien Zählerwechsel durch.

Hier können Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage im MaStR registrieren:

Registrierung MaStRRegistrierungshilfe

Sicherheitshinweise

  • Der Wechselrichter der steckerfertigen PV-Anlage benötigt eine Konformitätserklärung gemäß VDE-AR-N 4105.
  • Steckerfertige PV-Anlagen sollten den DFS-Sicherheitstandart DGS 0001:2023-01 entsprechen.
  • Gegebenfalls ist die Sicherungsgröße des Endstromkreises, an dem die steckerfertige PV-Anlage angeschlossenen ist, anzupassen, um eine Überlastung/Brandgefahr auszuschließen. Lassen Sie vor der Installation der Anlage die eigene Hausinstallation von einer Elektrofachkraft überprüfen.
  • Der Anschluss von steckerfertigen PV-Anlagen ans Stromnetz ist weiterhin nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder über einen festen Anschluss zulässig (Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1). Mit der geplanten Veröffentlichung der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 werden weitere Lösungen für die Nutzung an einer Haushaltssteckdose festgelegt. Diese Norm wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich noch im Jahr 2024 veröffentlicht.
  • Betreiben Sie niemals eine oder mehrere steckerfertige PV-Anlage(n) über eine Mehrfachsteckdose! Es besteht Brandgefahr!
  • Nutzen Sie für den Anschluss der steckerfertigen PV-Anlage(n) nur die vorgesehene Anschlussleitung und eine fest installierte Steckdose!
  • Achten Sie beim Befestigen der Module auf eine gute Absicherung gegen Wind. Bei einem Sturm können leicht Windlasten von mehr als 150 kg/m² auftreten.  Das entspricht bei einem handelsüblichen Modul mehr als 250 kg.

 

Sicherheit geht vor!

Bitte beachten Sie stets die Sicherheitshinweise!

Steckerfertige PV-Anlagen müssen - wie alle anderen Anlagen auch - technisch sicher sein!

Gut zu wissen:

Nach der Anmeldung im MaStR müssen Sie keine weiteren Schritte unternehmen. Der Netzbetreiber, z.B. die ÜZ Mainfranken, erhält durch das MaStR eine Benachrichtigung über die Inbetriebnahme der steckerfertigen PV-Anlage und veranlasst, falls notwendig, einen Zählerwechsel.

Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen, vereinbaren wir innerhalb von vier Wochen einen Termin für den notwendigen Zählerwechsel. Der Zählerwechsel ist für Sie vollständig kostenfrei. Der Betrieb der Anlage bis zum Wechsel des Zählers wird gemäß EEG2023 übergangsweise geduldet.

Der Tausch des Zählers ist notwendig, da alle Energiemengen, die in unser Netz eingespeist werden, erfasst und einem Bilanzkreis zugeordnet werden müssen. Dies gilt selbst für Mengen in geringfügigem Umfang wie, z.B.: aus einer steckerfertigen PV-Anlage. Die eingespeisten Energiemengen werden gemäß §8 Absatz 5a EEG2023 der sogenannten "unentgeltlichen Abnahme" zugeordnet. Für die eingespeisten Energiemengen wird keine Einspeisevergütung gewährt.

 

Zusatzinfo: Die Energiemengen die durch steckerfertige PV-Anlagen in unser Netz eigespeist werden, stehen nicht der ÜZ Mainfranken zur Verfügung, sondern werden durch den Gesetzgeber an der Strombörse vermarktet. Mit den Erlösen wird die Einspeisevergütung nach dem EEG finanziert.

Das EEG sieht für steckerfertige PV-Anlagen durch die automatische Zuordnung zur "unentgeltlichen Abnahme", zunächst keine Einspeisevergütung vor. Das EEG schließt eine Einspeisevergütung aber auch nicht kategorisch aus. Möchten Sie für Ihre steckerfertige PV-Anlage eine Einspeisevergütung erhalten, muss diese beim zuständigen Netzbetreiber über den regulären Anmeldeprozess angemeldet werden.  Für die Anmeldung bei der ÜZ Mainfranken verwenden Sie bitte unser Anmeldeportal

Weitere Voraussetzungen die dem Netzbetreiber nachzuweisen sind:

  • Bildnachweis über die feste und dauerhafte Montage auf oder an einem Gebäude (z.B. Balkon) oder einer baulichen Anlage (z.B. Gartenzaun)
  • Nachweis der maximalen Wechselrichter- und Modulleistung
  • Registrierung im MaStR  (MaStR Nummer)
  • Angaben zur Bankverbindung und Umsatzsteuer

Bitte achten Sie darauf bei der Anmeldung im MaStR und bei der ÜZ die gleichen Daten für Anlagenbetreiber und Anlage anzugeben!

 

Wichtig zu wissen: Das einfache Aufstellen von Modulen im Garten ist leider nicht vergütungsfähig - Sie können jedoch weiterhin unentgeltlich für den Eigenverbrauch betrieben werden. Bauliche Anlagen erhalten im Vergleich zu Gebäudeanlagen einen verringerten "sonstigen" Vergütungssatz, eine Übersicht über die aktuelle Vergütung finde Sie auf der  Seite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

Sprechen Sie vor der Inbetriebnahme einer steckerfertigen PV mit Ihrer Versicherung! Unter Umständen muss die Anlage in Ihren bestehenden Versicherungsschutz aufgenommen werden. Mögliche betroffene Versicherungen sind z.B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung und die private Haftpflichtversicherung.

Wird die Solaranlage fachgerecht, zulässig hinsichtlich der Baurechte und rückbaubar angebracht, stört optisch nicht und geht von der Anlage auch kein erhöhtes Brandrisiko aus, darf der Vermieter die Installation in der Regel nicht verbieten.

Wenn Sie im Eigenheim wohnen und über freie Dachflächen verfügen, ist eine normale PV-Anlage mit 3-10 kWp für Sie vermutlich die bessere Lösung. Die ÜZ empfiehlt: Wenden Sie sich hierfür an einen Elektrofachbetrieb aus Ihrer Region!

Grundsätzlich können eine steckerfertige PV-Anlage und eine "normale" Anlage  über einen gemeinsamen Zähler betrieben werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Einspeisevergütung aus mehreren Anlagen, sollte für die steckerfertige PV-Anlage die Einspeisevergütung beantragt werden.
  • Die verschiedenen Fassungen des EEG kennen eine Vielzahl von Vergütungsregelungen. (z.B.: vergüteter Eigenverbrauch, Marktintegrationsmodell usw.).  Aus diesem Grund können bei der Erweiterung einer bestehende PV-Anlage mit einer steckerfertigen PV-Anlage die Anwendung aufwändiger Messkonzepte (z.B. MK B4) notwendig werden!
  • Bei einem Verstoß gegen das Verbot zur gemeinsamen Messung sieht das EEG im schlimmsten Fall den Verlust der Einspeisevergütung für alle beteiligten Anlagen vor!
  • Bei einer Summenleistung der Wechselrichter ≥ 30kW am gemeinsamen Netzanschluss ist ein zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz), auch für die steckerfertige PV-Anlage erforderlich.

Gehen Sie auf Nummer sicher! Sprechen Sie vor Inbetriebnahme einer Erweiterung mit Ihrem Netzbetreiber!