Immer mehr und immer größere Erzeugungsanlagen werden in unser Stromnetz eingebunden. Die eingespeiste Strommenge übertrifft an vielen Stunden den Bedarf unserer Kunden. In diesen Zeiten wird der überschüssige Strom in das vorgelagerte Hochspannungsnetz weitergeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die transportierte Strommenge immer im Rahmen der Übertragungskapazität unseres Netzes liegt. In Zeiten niedriger Erzeugung muss der Strom wiederum aus dem vorgelagerten Netz bezogen werden.
Ein wichtiger Schritt in der Energiewende ist es, Erzeugung und Verbrauch zu synchronisieren. Dies kann unter anderem durch Maßnahmen zur Lastoptimierungen unterstützt werden. Das bedeutet, es wird versucht, die Verbrauchsspitzen unserer Kunden mit der Erzeugung der einspeisenden Anlagen in Einklang zu bringen.
Das ist zum Beispiel möglich, indem wir steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Zeiten mit hohem Stromverbrauch und niedriger Einspeisung unterbrechen und in Zeiten mit niedrigerem Gesamtverbrauch und höherer Einspeisung wieder freischalten. Die Nutzung solcher Steuerungsmöglichkeiten gleicht das Gesamtenergiesystem des ÜZ-Netzes aus, wodurch der zukünftige Netzausbau reduziert wird und damit zusätzliche Kosten eingespart werden können.
Konkret bedeutet das:
Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Heizungsanlagen) können abgeschaltet werden. Vor allem bei modernen Heizungsanlagen mit Pufferspeicher (z. B. Wärmepumpen) sollte durch die Unterbrechung kein Komfortverlust entstehen. Diese sind in der Winterzeit, Werktags von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und in der Sommerzeit nur von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.
Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen deutlich reduziert.