29.06.2022
Senkung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wird zum 01. Juli 2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. ÜZ gibt diesen Vorteil an alle Kunden weiter!
29.06.2022
Die EEG-Umlage wird zum 01. Juli 2022 auf 0 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. ÜZ gibt diesen Vorteil an alle Kunden weiter!
Die EEG-Umlage, die rund 3,7 Cent des Strompreises im Jahr 2022 ausmacht, wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Diese Erleichterungen geben wir selbstverständlich an unsere Kunden weiter! Zusammen mit der Mehrwertsteuer ergibt sich für unsere Kunden damit eine Senkung des Strompreises von über 4,4 Cent pro Kilowattstunde.
Unsere Kunden brauchen nichts tun, denn wir kümmern uns darum. Wir werden zum 01.07.2022 die Abgrenzung der Zeiträume vornehmen und ermitteln rechnerisch den Stromverbrauch für das erste Halbjahr. In der Jahresrechnung 2022 werden wir die jeweils gültige EEG-Umlage in Rechnung stellen. Sollten Sie Ihren Zählerstand zum 01.07.2022 selbst ablesen und an uns melden wollen, können Sie das direkt online erledigen.
Die monatlichen Stromabschläge werden wir nicht automatisch anpassen. Sollten unsere Kunden sich jedoch eine Reduzierung der Abschlagszahlung wünschen, kann das bequem über unser Kundenportal beauftragt werden.