ÜZ Logo Unterzeile weiss
Netze

Versorgungs-
sicherheit überall und zu jeder Zeit

Ihr zuverlässiger und serviceorientierter Energieversorger.

Wir vernetzen Sie 

Als Netzbetreiber gestalten und entwickeln wir unser leistungsfähiges, innovatives Verteilungsnetz in der Region immer weiter. Seit mehr als 100 Jahren liegt uns Ihre sichere und zuverlässige Stromversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch am Herzen. Ebenso die Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung zum Wohle des Klimas für unsere gemeinsame Zukunft. 

Netzanschluss - ganz einfach

Anmeldeportal

Das Anmeldeportal

Unser Anmeldeportal begleitet Sie von der Anmeldung bis zum Bau Ihres neuen Hausanschlusses.

Zum Anmeldeportal

Wie erhalte ich einen Hausanschluss?

Mit Hilfe unseres Anschlussportals können Sie Ihren Anschluss bei uns beantragen.
Tragen sie in unserem Portal Ihre Daten ein, und laden die notwendigen Unterlagen wie den amtlichen Lageplan und einen Grundrissplan hoch.

Sie haben Ihre Unterlagen erhalten und möchten uns diese unkompliziert zurücksenden? 
Nutzen Sie hierfür unsere Antwortseite.

Was kostet ein Stromanschluss?

Die Kosten des Stromanschlusses können Sie unserem Preisblatt Netzanschlüsse, gültig ab 01.01.2024 entnehmen.

Wie sehen Hausanschlüsse aus?

Hausanschluss 
Der Hausanschluss stellt die Verbindung Ihrer Kundenanlage zum örtlichen Stromnetz dar. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschluss-Sicherung.

Zähler-Anschlusssäule 
Die Zähler-Anschlusssäule sowie die nachgeordneten Anlagen stehen in Ihrem Eigentum und sind in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Im Gebäude entfällt der Platzbedarf für die Zählerverteilung. Die Ablesung der Verbrauchwerte kann jederzeit auch in Ihrer Abwesenheit erfolgen.

Hausanschlussraum 
Um alle Anschlusseinrichtungen eines Gebäudes übersichtlich und ordnungsgemäß installieren und warten zu können, hat sich die Einrichtung eines Hausanschlussraumes als zweckmäßig erwiesen. Neben dem Hausanschlusskasten können im Hausanschlussraum auch der
• Fernmeldeanschluss 
• Wasseranschluss 
• Gasanschluss 
• Fernwärmeanschluss 
untergebracht werden. Zusätzlich können hier auch Hauptverteiler, Zählerschränke, Steuergeräte etc. angeordnet werden.

Zählerschrank

Zähler werden in Zählerschränken untergebracht, die VDE-geprüft sind und den Aktuellen Normen entsprechen müssen. Als Platz sollten gut zugängliche Räume oder Stellen im Gebäude gewählt werden, die das Ablesen oder Überprüfen der Zähler ohne besondere Hilfsmittel ermöglichen.
Bei der Auswahl des Geeigneten Zählerschrankes und des Montageortes ist Ihr Elektroinstallateur Ihr Ansprechpartner.

Wann wird der Stromanschluss erstellt?

Vor Ort Termin 
Rufen Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner (Name und Rufnummer steht in Ihrem Anschreiben) rechtzeitig (mindestens 3 Wochen) vor Ausführungsbeginn an. Der zuständige Mitarbeiter klärt mit Ihnen bei einem Ortstermin die exakte Lage des Anschlusses, die Tiefbauarbeiten sowie die Belange der anderen Versorgungsträger.

Montage-Termin
Nachdem beim Vor Ort Termin alle Details geklärt wurden können Sie mit dem Bereich Netzservice einen Termin zur Montage des Anschlusses vereinbaren. Die Terminvereinbarung sollte rechtzeitig (mindestens 14 Tage) vor der Ausführung erfolgen. Sie tragen Sorge dafür, dass alle bauseits zu erledigenden Arbeiten bis zum Ausführungstermin fachgerecht erledigt sind.

Wann bekomme ich den Stromzähler?

Sobald Ihr Elektroinstallateur Ihre Elektroanlage fertig gestellt hat, wird er die Inbetriebsetzung mit dem Formular Fertigstellungsanzeige beantragen. Die Kosten für die Montage können Sie dem Preisblatt Netzanschlüsse entnehmen.

Wenden Sie sich für die Terminvereinbarung bitte an Ihren Elektroinstallateur, da dieser für die Inbetriebsetzung der Anlage verantwortlich ist.

 Wie hoch sind die Zählergebühren?

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb finden Sie in unserem Preisblatt.

Wenn Sie in einem Gebiet bauen, in dem ein ÜZ-Glasfaseranschluss verfügbar ist, erhalten Sie Automatisch das Angebot für die Anschlusserstellung zusammen mit Ihren Netzanschlussunterlagen zugesendet.

Liegt Ihr Bauplatz außerhalb des ÜZ-Glasfaser Gebiets denken Sie bitte daran den Anschluss beim zuständigen Versorger anzumelden.  Handelt es sich dabei um einen Anschluss der Deutschen Telekom besteht hier für Wohngebäude bis zu 3 Wohneinheiten ein Kooperationsvertrag für die Herstellung des Telekom-Anschlusses und wir erstellen den Anschluss zusammen mit Ihrem Stromanschluss am selben Termin (eine vorherige Anmeldung des Anschlusses beim Bauherrenservice der Deutschen Telekom ist dennoch zwingend nötig)

Dieser Bereich wird zur Zeit aktualisiert und überarbeitet…

Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,

unser Internetauftritt wird zur Zeit auf den neusten Stand gebracht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch zu einem späteren Zeitpunkt.

Dieser Bereich wird zurzeit aktualisiert und überarbeitet…

Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,

unser Internetauftritt wird zurzeit auf den neusten Stand gebracht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch zu einem späteren Zeitpunkt.

Einige Geräte müssen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet und genehmigt werden. Grund hierfür ist die Beurteilung von möglichen Netzrückwirkungen sowie die Leistungsgerechte Auslegung unseres Niederspannungsnetzes und der Hausanschlüsse.

Hierzu zählen unter anderem:

-Notstromaggregate

-Fest Angeschlossene Geräte zur Elektrischen Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Klimaanlagen, Infrarotheizung, Durchlauferhitzer, Elektrische Fußbodenheizung…)

-Einzelgeräte mit einer Nennleistung >12kVA (auch ortsveränderlich)

 Für die Anmeldung der Geräte nutzen Sie bitte unser Onlineportal.

An Ihrem Anschluss wird eine Änderung benötigt?

 -Erhöhung der Netzanschlussleistung (z.B. bei Einbau zusätzlicher Verbraucher)

-vorrübergehende Stilllegung (z.B. bei ersatzneubau eines Wohnhauses)

-endgültige Stilllegung

 Für die Anfrage der Änderung nutzen Sie bitte unser Formular Anfrage Netzanschluss.

 Soll Ihr Hausanschluss aufgrund von Umbaumaßnahmen im Gebäude versetzt werden oder Sie haben eine Frage an uns schreiben Sie uns gerne eine Nachricht an anschlusswesen@uez.de.

Wie erhalte ich einen Baustrom-/Schaustelleranschluss?

Mit dem Formular Anfrage Baustrom-/Schaustelleranschluss können Sie Ihren Anschluss mit Hilfe eines eingetragenen Elektroinstallationsbetriebes bei uns beantragen.

Was kostet ein Baustromanschluss?

Die Kosten für einen Baustromanschluss können Sie unserem Preisblatt, gültig ab 01.01.2024 entnehmen. Schaustelleranschlüsse werden nach Aufwand abgerechnet.

Wie erfolgt die Erstellung des Baustrom-/Schaustelleranschlusses?

Die Erstellung des Baustromanschlusses bzw. Schaustelleranschlusses kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bereits bei der Antragstellung ist zu entscheiden, in welcher Ausführung der Baustromanschluss bzw. Schaustelleranschluss errichtet werden soll. Sie haben die Möglichkeit die Ausführung ab einem bestehenden Kabelverteilerschrank, einem bestehenden Hausanschlusskasten oder dem Kabelring auf dem Baugrundstück (Bau-HAK) zu beauftragen.

Die Baustromverteilungen sind bauseits beizustellen. Bei der Ausführungsvariante auf dem Kabelring sind die Erdarbeiten (Freilegung Kabelring und Erstellung Grube) ebenso bauseits zu erstellen.

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig, zwecks der Erstellung eines Baustromanschlusses bzw. Schaustelleranschlusses, mit unserem Netzservice in Verbindung.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

 Michaela Müller

Arbeitsvorbereitung Bereich Netzservice, Baustromanschluss / Festplatzanschluss, Störungsannahme Straßenbeleuchtung, Terminvereinbarung Hausanschluss-Montage

 Verena Wagenhäuser

Arbeitsvorbereitung Bereich Netzservice, Baustromanschluss / Festplatzanschluss, Störungsannahme Straßenbeleuchtung, Terminvereinbarung Hausanschluss-Montage

 Daniel Stark

Teamleiter Anschlusswesen, Anschlüsse Groß- und Individualkunden, Technische Anschlussbedingungen, Installateurwesen

 Agnes Vogt

Anschlusswesen, Hausanschluss/Neuanschluss, Termine zum Zähler-Einbau/Ausbau, Installateurwesen

 Stefan Mai

Anschlusswesen, Anschlüsse in Nieder- und Umspannung, Hausanschlüsse FTTH, Bauherrenberatung, Technische Anschlussbedingungen, Installateurwesen

 Patrick Zündorf

Anschlusswesen, Anschlüsse in Nieder- und Umspannung, Planung FTTC / FTTB / FTTH, Hausanschlüsse FTTH, Bauherrenberatung, Technische Anschlussbedingungen

Sind bereits Stromleitungen auf dem Grundstück vorhanden – wenn ja, wo? Eine durchaus wichtige und berechtigte Frage. Wenn bei den Bau- und Grabungsarbeiten Leitungen beschädigt werden, haften Sie für Schäden. Das muss nicht sein.

Sowohl für Privatkunden, als auch für Tiefbaufirmen, Ingenieur- und Architekturbüros, Garten- und Landschaftsbauer bieten wir unsere Online-Planauskunft zum selbstständigen Erstellen von Planauszügen. Einfach Anfrage übersenden oder anmelden und los geht´s!

Online-Planauskunft

Vorreiter für grüne Energie

Gemeinsam erfolgreich

Wir haben die Ziele der Energiewende bereits
heute erreicht!

Eigenstromerzeuger - Sie möchten 
Energie in unser Netz einspeisen?

anmeldeportal

Das Anmeldeportal

Unser Anmeldeportal begleitet Sie von der Anmeldung bis zur Genehmigung Ihrer Erzeugungsanlage (Photovoltaik, Micro-PV, BHKW, Windkraft, etc.).

Zum Anmeldeportal

Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber. Nur dieser kann aufgrund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen und betrieben werden kann. Anlagemeldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. 
Die Anmeldung erfolgt, wie in den folgenden 5 Schritten beschrieben.

Schritt 1: Anmeldung der Erzeugungsanlage

Anmeldung Photovoltaik/Biogas/BHKW/Windkraft                                                               
Anmeldeportal                                                                              

Schritt 2: Netzverträglichkeitsprüfung 

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die ÜZ Mainfranken, ob ein Netzanschluss problemlos möglich ist und welche technischen Vorgaben beim Anschluss der Anlage zu beachten sind.

Schritt 3: Bau und Fertigstellung

Nachdem der Anlagenbau abgeschlossen wurde, muss uns dies durch Ihrem Anlagenerrichter zusammen mit den Inbetriebnahmeunterlagen mitgeteilt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
Fertigstellungsanzeige
Auswahlblatt Messkonzept
Eigenes Projektschaltbild (1-polig) oder Projektschaltbild ÜZ (≤ 25kWp)
Datenblatt Stromspeicher (falls vorhanden)

Hinweis: Je nach Vorgaben aus Schritt 2 können noch zusätzliche Dokumente benötigt werden!
                    Alle Unterlagen sind an folgende Mailadresse zu senden: anschlusswesen@uez.de
                    (bei Unterschriften in Auftrag des Kunden zwingend eine Vollmacht beilegen).

Schritt 4: Inbetriebnahme/Abnahme Kundenanlage

Die Abnahme der elektrischen Anlage durch die ÜZ Mainfranken erfolgt erst nach Eingang aller Unterlagen. Ihr Anlagenerrichter vereinbart mit uns einen Termin für die Zählermontage.

Schritt 5: Abschluss und Abrechnung

Nach der Abnahme erhalten Sie Unterlagen mit den wichtigsten Daten der Anlage und der steuerlichen Behandlung. Sobald diese zurückgeschickt wurden, zahlen wir Ihnen die gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit (kWh) aus.
 

Umstellung des Messkonzepts
(z. B. Umstellung von Voll- auf Überschusseinspeisung)
Bei der Umstellung ist das erstmalige Inbetriebnahmedatum einer Anlage ausschlaggebend. Dies hat Auswirkungen auf das anzuwendende Messkonzept. Bitte im Zweifel den Vorgang mit uns abzustimmen.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Fertigstellunganzeige (mit Daten der Umzustellenden Anlage)
Auswahlblatt Messkonzept
 

Umstellung der 70%-Regelung
Ab dem 01.01.2023 ist es möglich bei Bestandsanlagen ≤ 7 kWp auf die Wirkleistungsbegrenzung zu verzichten. Dies muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. Die Umprogrammierung des Wechselrichters erfolgt über Ihren Anlagenerrichter/Installateur.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Antrag zur Aufhebung der 70%-Regelung bis 7 kWp 
 

Speichertausch, Speichernachrüstung oder Erweiterungen
Bei einer Speichernachrüstung handelt es sich um eine Anlagenänderung. Dies ist bei uns und im Marktstammdatenregister anzuzeigen. 
Die Vertragsbestandteile wie Vergütung und Laufzeit bleiben hiervon unberührt.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Fertigstellunganzeige (Bemerkungsfeld zur Vorgangsbeschreibung nutzen)
Datenblatt Stromspeicher
 

Wechselrichtertausch
Bei einem Wechselrichtertausch handelt es sich um eine Anlagenänderung. Dies ist bei uns und im Marktstammdatenregister anzuzeigen. 
Die Vertragsbestandteile wie Vergütung und Laufzeit bleiben hiervon unberührt.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Fertigstellunganzeige (Bemerkungsfeld zur Vorgangsbeschreibung nutzen)
E2 Datenblatt Wechselrichter

Ihre Ansprechpartner:

 Roland Feller

Anschlusswesen, Vertragswesen Einspeiser, Anträge Einspeiser

 Robert Scheder

Anschlusswesen, Vertragswesen Einspeiser, Sonderanschlüsse Einspeiser

Steckerfertige PV-Anlagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Am 16.05.2024 ist das Solarpaket I in Kraft getreten und erleichtert die Anmeldung und den Betrieb dieser Anlagen.

Was ist eine steckerfertige PV-Anlage?

Als steckerfertige PV-Anlage gelten gemäß EEG2023 Solaranlagen mit:

  • maximal 2.000 Wp Modulleistung
  • maximal 800 W / VA Wechselrichterleistung
  • einer Anschlussleitung und
  • einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers

 

Was ändert sich mit dem Solarpaket I für steckerfertige PV-Anlagen?

  • Um den Bau und Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen deutlich zu entbürokratisieren, besteht für solche Anlagen keine Pflicht mehr zu Anmeldung beim Netzbetreiber.
  • Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist allerdings weiterhin Pflicht!
  • Falls notwendig, wird der Zähler von der ÜZ Mainfranken kostenfrei ausgetauscht.

 

Wichtige Links für Betreiber steckerfertiger PV-Anlagen:

Alles über steckerfertige PV-AnlagenRegistrierung MaStRAnmeldeportal für Solaranlagen

Was muss ich beachten?

Wenn Sie Ihre EEG-Anlage auf einen neuen Betreiber / Eigentümer übertragen möchten, füllen Sie zur Durchführung der Übertragung unser Formular Anlagenübertragung von EEG-Anlagen vollständig aus. Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss aber von allen beteiligten Parteien persönlich unterschrieben werden. Bei Firmen oder Gesellschaften ist die Unterschrift eines Handlungsbevollmächtigten zwingend erforderlich.

Im Falle einer Erbschaft benötigen wir noch zusätzlich die Sterbeurkunde und den Erbschein bzw. bei Verkauf den Kaufvertrag, aus dem hervorgeht das der neue Betreiber rechtmäßiger Nachfolger ist. Des Weiteren ist ein Betreiberwechsel im MaStR zu registrieren.

Welches Formular verwende ich?
Anlagenübertragung von EEG-Anlagen

Was muss ich beachten?

Der zuständige Netzbetreiber ist vor dem Austausch von PV-Modulen zwingend schriftlich zu informieren.

Im Falle eines Austausches von PV-Modulen aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls ist unser Formular Erklärung zum Austausch von PV-Modulen auszufüllen und an uns zu Übermitteln. 
Zusätzlich benötigen wir je nach Größe des Vorhabens einen objektiven Nachweis (z.B. Foto, Gutachten, etc.).

Welches Formular verwende ich?
Modultausch

Redispatch 2.0 ist das Netzengpassmanagement auf Grundlage des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes und löst die Regelungen zum Einspeisemanagement aus dem EEG und KWKG zum 01. Oktober 2021 ab. In der ersten Stufe sind alle Erzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 100 kW gesetzlich an der Teilnahme verpflichtet.

Mehr erfahren

Weitere Themen rund um 
Erneuerbare Energien

Umsatzsteuerliche Behandlung:

Die Steuerform Ihrer Einspeiseanlage hat sich geändert? Das Finanzamt hat Ihnen eine neue Steuernummer zugeteilt? 
Melden Sie die Änderung hier bequem Online.

Für weitere Infos klicken Sie bitte hier.

Unser Kundenportal für Einspeiser bietet Ihnen bequem alle Informationen rund um Ihren Einspeisevertrag:

  • Einspeisehistorie
  • Änderung der Bankverbindung
  • Zählerstand online melden
  • letzte Rechnungen bzw. Gutschriften zum Download
  • Postfach für Informationen (z. B. zur Registrierung im Marktstammdatenregister)
  • Benachrichtigung neue Rechnung (Voraussetzung Einverständnis zur Kontaktaufnahme)
  • und vieles mehr
    Sind Sie bereits registriert?

Zur Erstanmeldung benötigen Sie die Kundennummer, die Rechnungseinheit und die Zählernummer Ihrer Erzeugungsanlage. Diese Angaben finden Sie auf Ihrer Rechnung/Gutschrift. Falls Sie mehrere Anlagen besitzen, registrieren Sie sich zunächst mit den Daten einer beliebigen Anlage. Nach Durchlaufen des Anmeldeprozesses können Sie einfach Ihre weiteren Anlagen hinzufügen.

Im nun folgenden Dialog vergeben Sie einen frei wählbaren Benutzernamen. Im nächsten Schritt ergänzen Sie Ihre persönlichen Daten. Hier haben Sie bereits die Möglichkeit zu wählen, ob Sie Ihre Rechnungen künftig im PDF-Format per Email bekommen möchten. Bitte vergessen Sie nicht, hier Ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme zu geben.

Nach einem Klick auf die Schaltfläche „Absenden“ erhalten Sie kurze Zeit später eine Bestätigungsmail mit einem Initialpasswort. Bitte melden Sie sich mit diesem Passwort und dem zuvor gewählten Benutzernamen an. Anschließend müssen Sie noch ein eigenes Passwort vergeben und los geht´s!

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team Einspeiser zur Verfügung. 

Zum KundenportalZur Registrierung

Das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur ist offiziell am 31.01.2019 in Betrieb gegangen. Das MaStR ist das Internetportal, in welches alle Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes ihre Stammdaten und die Stammdaten ihrer Anlagen eintragen müssen.

Sie sind betroffen, wenn Sie ...

Betreiber einer EEG Anlage (z.B. PV-, Wasser-, Windkraftanlagen usw.) sind, die an unser Netz angeschlossen und vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen worden ist.

oder

Betreiber einer KWK-Anlage (auch ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate) sind, die an unser Netz angeschlossen und vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen worden ist.

Das bedeutet für Sie; dass Sie sich UND Ihre Anlage bis spätestens 31.01.2021 im MaStR kostenfrei registrieren müssen. Sollte Ihre (Bestands-) Anlage nicht bis zum oben genannten Datum registriert sein, sind wir gezwungen, die Vergütungszahlungen auszusetzen.

oder

Neuanlagen müssen sich seit dem 01.07.2017 spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme im MaStR registriert haben.

Zum MarktstammdatenregisterMehr erfahren

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team Einspeiser zur Verfügung. 

Anmeldungen zur Direktvermarktung müssen gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-14-110 ausschließlich an eine vom Netzbetreiber veröffentlichte E-Mail-Adresse erfolgen. Bitte verwenden Sie somit für Meldungen im UTILMD-Format unsere E-Mailadresse für EDIFACT-Nachrichten: stromnetz@edi.uez.de

Für Meldungen mittels nachstehendem Excel-Formular verwenden Sie bitte ausschließlich unsere E-Mailaderesse: maria.unger@uez.de 
Formular Bilanzkreiswechsel/Erstzuordnung Neuanlagen/Rückzuordnung Anlagen

Ihre Ansprechpartner

 Maria Unger

Marktprozesse für Entnahmestellen und Einspeisestellen (Strom)

Für Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 29.07.2022 die in Volleinspeisung betrieben werden kann eine erhöhte Vergütung („Volleinspeisebonus“) beantragt werden.

 

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der erhöhten Volleinspeise-Vergütung sind:

  • Inbetriebnahme der Solaranlage erfolgte nach dem 29. Juli 2022.
  • Solaranlage ist ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder an einer Lärmschutzwand angebracht.
  • Vollständige Einspeisung des in den Solaranlagen erzeugten Stroms in einem Kalenderjahr. Unschädlich ist, wenn Strom in den Solaranlagen selbst oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird.
  • Frist- und formgerechte Mitteilung gegenüber dem Netzbetreiber: textliche Mitteilung im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme der Solaranlage und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres.
  • Leistungsgrenze: Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 29. Juli 2022 und vor dem 1. Januar 2023 mit installierter Leistung von bis zu 300 kW. Solaranlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 mit installierter Leistung von bis zu 1 MW.
  • Erfassung der Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtung mittels geeignetem Messkonzept.
  • Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen sind die vorgesehenen Folgen und Sanktionen anzuwenden.

 

Bitte senden Sie uns das hier zur Verfügung gestellte Formular an einspeiser@uez.de.

Sie erzeugen in Ihrer eigenen Anlage elektrische Energie und speisen diese in das Netz der ÜZ Mainfranken ein. Nach der Abnahme erhalten Sie Unterlagen mit den wichtigsten Daten der Anlage und der steuerlichen Behandlung.
Sobald diese zurückgeschickt wurden, zahlen wir Ihnen die gesetzlich festgelegte Vergütung für die von Ihnen eingespeiste Arbeit (kWh) aus.

 Weiterführende Informationen können Sie über die nachstehenden Infoseiten bzw. der Seite der Bundesnetzagentur erfahren.

Vergütungsanspruch nach EEG
Vergütungsübersicht der Bundesnetzagentur
Erneuerbare-Energien-Gesetz (Aktuelle Fassung)

Vergütungsanspruch nach KWKG
Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz  (Aktuelle Fassung)
KWK-Zuschlag - BAFA
BHKW-Infozentrum - üblicher Preis

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team Einspeiser zur Verfügung. 

Um die Akzeptanz von Windenergievorhaben und PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer finanziellen Teilhabe für Kommunen an den Erträgen von Wind- und PV-Freiflächenanlagen geschaffen.

Weiterführende Informationen können Sie über die nachstehenden Infoseiten bzw. der Seite der Bundesnetzagentur erfahren.

Information zu Kommunaler Teilhabe 

Jahresnachweis Kommunalen Teilhabe

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen das Team Einspeiser zur Verfügung. 

Installateure - für unsere Experten 
des Elektrohandwerks

FÜR Die Installateure/Kunden

Neuanlagen ab 01.01.2024

Über unser Onlineportal die Neuanlage anmelden:

Zum Anmeldeportal

Hier finden Sie alle Informationen für die Eintragung in das Installateur-Verzeichnis der ÜZ Mainfranken. Auch wenn Sie Ihren bestehenden Installateurausweis verlängern möchten, sind Sie hier richtig.

Neueintragung in das Elektroniker-Verzeichnis
Bescheinigung des Arbeitgebers
Formular Werkstattausrüstung
Grundsätze für die Zusammenarbeit von VNB und Elektrotechniker-Handwerk

Antrag zur Verlängerung des Installateuerausweises

Für Planung, Bau, Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen sind unsere Technischen Anschlussbedingungen zu beachten und einzuhalten:

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen TAB ab 01.07.2024

Mitteilung gemäß § 4 Abs. 3 NAV - Änderung der Technischen Anschlussbedingungen:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 4 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) mit, dass unser Unternehmen die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2023 v2.0 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz in der Form des vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - BDEW herausgegebenen Musterwortlautes ab dem 01.07.2024 verwendet. Änderungen haben wir nicht vorgenommen.

Weiterhin sind folgende Anwendungsregeln zu beachten:

  • VDE-AR-N 4100 Technische Anschlussregel Niederspannung erhältlich über den FNN
  • VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz erhältlich über den FNN
  • VDE-AR-N 4110 Technische Anschlussregel Mittelspannung erhältlich über den FNN

Unsere wichtigsten Rundschreiben mit allgemeinen und technischen Informationen stehen hier für Sie zur Verfügung: 
Präsentation Installateurversammlung 2024
Rundschreiben 1 des Jahres 2022
Rundschreiben 1 des Jahres 2021
Rundschreiben 1 des Jahres 2019

Zum Greifen nah

Bei uns haben Sie persönliche Ansprechpartner

Wir pflegen engen Kontakt mit unseren Kunden, Partnern 
und Experten!

Netznutzung - Sie sind Energielieferant?

Der Netzzugang und die damit einhergehenden Entgelte werden durch das Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen geregelt. Wir stellen unser Verteilungsnetz allen Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung:

Netznutzungsvertrag (Strom) 

Netznutzungsvertrag
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024
Vorläufige Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025
Kontaktdatenblatt, gültig ab 22.10.2024
EDI-Vereinbarung
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Zuordnungsvereinbarung (Strom) - Anlage c zum Netznutzungsvertrag
Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag-Strom
Datenschutzinformation


Zuordnungsvereinbarung (Strom)

Zuordnungsvereinbarung
Datenschutzinformation


Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung (Strom)

Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung
EDI-Vereinbarung
Zuordnungsvereinbarung
Datenschutzinformation

Gemäß den gesetzlichen Regularien sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt:

Grundversorger vom 01.01.2025 - 31.12.2027:      ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2024)

Grundversorger vom 01.01.2022 - 31.12.2024:     ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2021)

Grundversorger vom 01.01.2019 - 31.12.2021:       ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2018)

24/7

Verfügbarkeit 

127

Tausend Einwohner

100

Prozent Netzsicherheit

Netzinfos - alle wichtigen Informationen

Unser Versorgungsgebiet umfasst aktuell 44 Kommunen. Hier sind wir zuhause.

Immer mehr und immer größere Erzeugungsanlagen werden in unser Stromnetz eingebunden. Die eingespeiste Strommenge übertrifft an vielen Stunden den Bedarf unserer Kunden. In diesen Zeiten wird der überschüssige Strom in das vorgelagerte Hochspannungsnetz weitergeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die transportierte Strommenge immer im Rahmen der Übertragungskapazität unseres Netzes liegt. In Zeiten niedriger Erzeugung muss der Strom wiederum aus dem vorgelagerten Netz bezogen werden.

Ein wichtiger Schritt in der Energiewende ist es, Erzeugung und Verbrauch zu synchronisieren. Dies kann unter anderem durch Maßnahmen zur Lastoptimierungen unterstützt werden. Das bedeutet, es wird versucht, die Verbrauchsspitzen unserer Kunden mit der Erzeugung der einspeisenden Anlagen in Einklang zu bringen.

Das ist zum Beispiel möglich, indem wir steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Zeiten mit hohem Stromverbrauch und niedriger Einspeisung unterbrechen und in Zeiten mit niedrigerem Gesamtverbrauch und höherer Einspeisung wieder freischalten. Die Nutzung solcher Steuerungsmöglichkeiten gleicht das Gesamtenergiesystem des ÜZ-Netzes aus, wodurch der zukünftige Netzausbau reduziert wird und damit zusätzliche Kosten eingespart werden können.

Konkret bedeutet das:
Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Heizungsanlagen) können abgeschaltet werden. Vor allem bei modernen Heizungsanlagen mit Pufferspeicher (z. B. Wärmepumpen) sollte durch die Unterbrechung kein Komfortverlust entstehen. Diese sind in der Winterzeit, Werktags von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und in der Sommerzeit nur von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.

Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen deutlich reduziert.

Messservice - von Transparenz zu 
digitaler Intelligenz

Die neuen "smarten" Messeinrichtungen nehmen für Letztverbraucher, Erzeuger und Netzbetreiber verschiedene Aufgaben im Rahmen der Energiewende wahr und erhöhen die Energieeffizienz. Einerseits erhält der Letztverbraucher präzise Informationen über sein Verbrauchsverhalten. Andererseits ermöglichen die intelligenten Messsysteme die Umsetzung variabler Tarife durch die Stromanbieter. 

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz werden nur noch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ab deren technischer Verfügbarkeit installiert. 

FAQ Messeinrichtungen
Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Information nach § 37 Abs. 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Ihr Ansprechpartner

 Johann Duczak

Teamleiter Zählerwesen, Standardzähler, Sonderzähler, Zählerfernauslesung, intelligente Messsysteme, Installateurwesen