
Details zu unserem Stromnetz
Hier finden Sie unsere gesetzlichen Veröffentlichungspflichten


Netznutzung
Der Netzzugang und die damit einhergehenden Entgelte werden durch das Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Verordnungen geregelt. Wir stellen unser Verteilungsnetz allen Nutzern zu gleichen Bedingungen zur Verfügung:
Netznutzungsvertrag Entnahme (Strom)
Netznutzungsvertrag
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025
Kontaktdatenblatt, gültig ab 22.10.2024
EDI-Vereinbarung
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Zuordnungsvereinbarung (Strom) - Anlage c zum Netznutzungsvertrag
Zusatzvereinbarung zum Netznutzungsvertrag-Strom
Datenschutzinformation
Zuordnungsvereinbarung (Strom)
Zuordnungsvereinbarung
Datenschutzinformation
Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung (Strom)
Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung
EDI-Vereinbarung
Zuordnungsvereinbarung
Datenschutzinformation
Unsere Preise und Modalitäten gelten diskriminierungsfrei für alle Kunden und Lieferanten, welche das Stromnetz der ÜZ Mainfranken nutzen:
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2025
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2024
Netznutzungsentgelte, gültig ab 01.01.2023
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte, gültig ab 01.01.2018
Genehmigte individuelle Netzentgelte
Mehr- und Mindermengenpreise
Konzessionsabgabenverzeichnis
Preisblatt Baukostenzuschuss (Strom), gültig ab 01.01.2025
Preisblatt Baukostenzuschuss (Strom), gültig ab 01.01.2024
Kontaktdatenblatt des Verteilnetzbetreibers (Stand: 22.10.2024)
Die Erreichbarkeit für den Übertragungsweg AS4 wurde fristgerecht eingerichtet.
Da unser System die Anfrage automatisch annimmt, können Sie uns gerne eine Anfrage senden.
Bitte kontaktieren Sie uns weiterhin via E-Mail bezüglich der Einrichtung der entsprechenden Marktrolle in unserem System.
Zertifikate des Verteilnetzbetreibers für Verschlüsselung und Signatur gültig ab 10.03.2023 (stromnetz@edi.uez.de - stromnetz.cer.gz)
Zertifikate des Verteilnetzbetreibers für Verschlüsselung und Signatur gültig ab 10.03.2023 (stromnetz@edi.uez.de - root.zip)
Zertifikate des Messstellenbetreibers für Verschlüsselung und Signatur gültig ab 22.04.2024 (msb@edi.uez.de)
Bei unseren eingebauten Rundsteuerempfängern gelten, sofern nicht anders vereinbart, die veröffentlichten Schalt-, Sperr- und Freigabezeiten der ÜZ Mainfranken:
Schaltzeiten (Hoch- und Niedertarif)
Schaltzeiten Modul 3 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Technisches Infoblatt E-Autoladestation
Technisches Infoblatt Teilspeicherheizung
Technisches Infoblatt Vollspeicherheizung
Technisches Infoblatt Wärmepumpe
Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
Hochlastzeitfenster 2025 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs 2 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2024 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs 2 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2023 für die Bildung von Entgelten nach § 19 Abs 2 StromNEV
Gemäß den gesetzlichen Regularien sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 01.07. festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in unserem Netzgebiet versorgt:
Grundversorger vom 01.01.2025 - 31.12.2027: ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2024)
Grundversorger vom 01.01.2022 - 31.12.2024: ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2021)
Grundversorger vom 01.01.2019 - 31.12.2021: ÜZ Mainfranken eG, Schallfelder Str. 11, 97511 Lülsfeld
Bestimmung des Grundversorgers nach §36 Abs. 2 EnWG (Stand: 01.07.2018)


Wir vernetzen Sie
Als Netzbetreiber gestalten und entwickeln wir unser leistungsfähiges, innovatives Verteilungsnetz in der Region immer weiter. Seit mehr als 100 Jahren liegt uns Ihre sichere und zuverlässige Stromversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch am Herzen. Ebenso die Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung zum Wohle des Klimas für unsere gemeinsame Zukunft.
FAQ Netzentgelte
Netzentgelte werden für den Anschluss und die Nutzung der Leitungsinfrastruktur erhoben
Die Netzentgelte für das Jahr 2025 sind unter folgendem Link einsehbar.
Die Veröffentlichung unserer Netzentgelte für das Jahr 2025 ist für die Stromkunden in unserem Versorgungsgebiet sehr erfreulich und ein wichtiger Schritt für die Energiewende, die ab 2025 faire Netzentgelte bekommt. Hintergrund ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur für eine bundesweite Neuverteilung der Energiewendemehrkosten, die in Stromnetzen mit viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen.
Konkret tritt zum 01.01.2025 eine Neugestaltung der Kostenverteilung für die Integration erneuerbarer Energien durch die Bundesnetzagentur in Kraft, mit der die Kosten künftig bundesweit gerechter verteilt werden. Als Vorreiter für grüne Energie ist dies ein entscheidender Erfolg für unsere Region, die bereits heute weitaus mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als wir selbst in unserem Netzbereich verbrauchen können. Es war für uns immer eine Herzensangelegenheit uns bei den Regulierungsbehörden und auf politischer Ebene für zukunftsfähige Netzentgelte - die an die Energiewelt von morgen angepasst sind – einzusetzen.
Wir freuen uns sehr über diesen Schritt der Bundesnetzagentur hin zu einer wesentlich faireren Verteilung dieser finanziellen Lasten, die die Energiewende mit sich bringt und über die Entlastung für die Menschen in unserer Region.
Unter einem Netzentgelt versteht man vereinfacht ausgedrückt eine Gebühr, welche für die Nutzung des Stromnetzes bezahlt wird, damit dieses erhalten und ausgebaut werden kann. Stromnetze sind natürliche Monopole, jedoch dürfen Netzbetreiber ihre Netzentgelte nicht wahllos festlegen. Hier gibt es klare Vorgaben, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden streng überwacht bzw. reguliert wird. Im gesamten Bereich der Netzentgeltkalkulation besteht mit der Stromnetzentgelt- und der Anreizregulierungsverordnung ein komplexes Regelwerk, nach welchen die Netzentgelte jährlich bestimmt und im Internet veröffentlicht werden. Sie variieren von Region zu Region - je nach Auslastung des Netzes - dem erforderlichen Investitionsaufkommen und vielen anderen Faktoren.
Die Klimaschutzziele der Bundesregierung und insbesondere des Landes Bayern richten sich besonders auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien sowie auf die verstärkte Stromanwendungen in Wärme und E-Mobilität. Voraussetzung für den Ausbau ist ein innovatives und leistungsfähiges Stromverteilnetz, denn dieses bildet das Rückgrat der Energiewende. Ohne unsere Infrastruktur können Windkraftanlagen bzw. Photovoltaikanlagen keinen Strom einspeisen, Elektroautos nicht geladen werden und Wärmepumpen nicht heizen. Damit die Energiewende gelingen kann, müssen die Stromnetze ausgebaut, digitalisiert und weiterentwickelt werden. Mit zukunftsweisenden Investitionen in die Energienetze treiben wir die Klimawende voran. Die sich aus dem regulatorischen Ordnungsrahmen ergebenden Netzentgelte spiegeln wider, dass der Umbau des Netzes und die Energiewende kostenintensiv ist. Um eine bundesweite, faire Kostenverteilung zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur zum 01.01.2025 eine Festlegung getroffen, mit welcher die Energiewendemehrkosten gerecht verteilt werden.
Als Vorreiter für grüne Energie ist dies ein entscheidender Erfolg für unsere Region, die bereits heute weitaus mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als wir selbst in unserem Netzbereich verbrauchen können. Es war für uns immer eine Herzensangelegenheit uns bei den Regulierungsbehörden und auf politischer Ebene für zukunftsfähige Netzentgelte - die an die Energiewelt von morgen angepasst sind – einzusetzen.
Unser Stromnetz ist das stabile Fundament für eine zuverlässige Energieversorgung und eine gelungene Energiewende. Als Vorreiterregion entwickeln und gestalten wir die Energiezukunft aktiv mit. Auch planen wir in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in den Ausbau und die Digitalisierung unserer Netzinfrastruktur, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern und die Region für die Energiewelt von morgen fit zu machen.
Hand in Hand mit Unternehmen, Landkreisen und Kommunen, entwickeln wir innovative Energielösungen und kümmern uns gemeinsam um Klimaschutz und Energieeffizienz. In der Region Main-Steigerwald sind wir zuhause und der starke Partner für grüne Energie und digitalen Fortschritt.
Die Stromnetzinfrastruktur insbesondere Stromleitungen, Strommasten und Umspannwerke werden durch den Verteilnetzbetreiber gebaut und gewartet. Die anfallenden Kosten hierfür finanzieren sich nicht aus Steuermitteln, sondern über die Netznutzungsentgelte, welche jeder Netznutzer an den Netzbetreiber zahlen muss. Insbesondere der Ausbau der dezentralen Erzeugung aus Erneuerbaren Energien verursacht erhebliche Investitionen vor allem in ländlichen Verteilnetzen. Die Anzahl der Anlagen zur Stromerzeugung steigt, beispielsweise aus Wind und Sonne. Diese müssen ans Netz angeschlossen und mit ihrer schwankenden Einspeisung integriert werden. Diese enormen Investitionen sind zur Realisierung der Energiewende und damit in ein zukunfts- und leistungsfähigen Netzes notwendig.
In Deutschland sind derzeit vier Übertragungs- und ca. 900 Verteilnetzbetreiber aktiv. Während Übertragungsnetzbetreiber für die überregionalen Netze in Höchst- und Hochspannung zuständig sind, kümmern sich Verteilnetzbetreiber um die regionalen und lokalen Stromnetze. Verteilnetzbetreiber sind demnach dem Übertragungsnetzbetreiber nachgelagert und liefern den Strom bis zu Ihnen nach Hause.
Unser Netzgebiet befindet sich in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers, der TenneT TSO GmbH. Unserem Verteilnetz sind die Stromnetze der Bayernwerk Netz GmbH bzw. der N-ERGIE Netz GmbH vorgelagert. Als Netzbetreiber gestalten und entwickeln wir ein leistungsfähiges, innovatives Verteilnetz in den Spannungsebenen von der Mittelspannung bis zur Niederspannung. Seit mehr als 100 Jahren liegt uns Ihre sichere und zuverlässige Stromversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch am Herzen. Ebenso die Förderung einer nachhaltigen Energieerzeugung zum Wohle des Klimas für unsere gemeinsame Zukunft.


Netzbetreiber
Veröffentlichungspflichten
Netzbetreiber müssen gemäß § 4 EnWG regelmäßig Informationen zu Netzentgelten, Anschlussbedingungen, Kapazitäten und technischen Standards veröffentlichen. Dies fördert Transparenz und sichert einen fairen Wettbewerb sowie einen effizienten Netzbetrieb.
Veröffentlichungspflichten - Alle wichtigen Informationen
Unser Versorgungsgebiet umfasst aktuell 44 Kommunen. Hier sind wir zuhause.
Alle wichtigen Strukturmerkmale und netzrelevanten Daten der ÜZ Mainfranken auf einen Blick:
Netzkennzahlen bzw. Strukturdaten 2023
Lastverläufe 2023
Netzkennzahlen bzw. Strukturdaten 2022
Lastverläufe 2022
Immer mehr und immer größere Erzeugungsanlagen werden in unser Stromnetz eingebunden. Die eingespeiste Strommenge übertrifft an vielen Stunden den Bedarf unserer Kunden. In diesen Zeiten wird der überschüssige Strom in das vorgelagerte Hochspannungsnetz weitergeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass die transportierte Strommenge immer im Rahmen der Übertragungskapazität unseres Netzes liegt. In Zeiten niedriger Erzeugung muss der Strom wiederum aus dem vorgelagerten Netz bezogen werden.
Ein wichtiger Schritt in der Energiewende ist es, Erzeugung und Verbrauch zu synchronisieren. Dies kann unter anderem durch Maßnahmen zur Lastoptimierungen unterstützt werden. Das bedeutet, es wird versucht, die Verbrauchsspitzen unserer Kunden mit der Erzeugung der einspeisenden Anlagen in Einklang zu bringen.
Das ist zum Beispiel möglich, indem wir steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Zeiten mit hohem Stromverbrauch und niedriger Einspeisung unterbrechen und in Zeiten mit niedrigerem Gesamtverbrauch und höherer Einspeisung wieder freischalten. Die Nutzung solcher Steuerungsmöglichkeiten gleicht das Gesamtenergiesystem des ÜZ-Netzes aus, wodurch der zukünftige Netzausbau reduziert wird und damit zusätzliche Kosten eingespart werden können.
Konkret bedeutet das:
Die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Heizungsanlagen) können abgeschaltet werden. Vor allem bei modernen Heizungsanlagen mit Pufferspeicher (z. B. Wärmepumpen) sollte durch die Unterbrechung kein Komfortverlust entstehen. Diese sind in der Winterzeit, Werktags von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und in der Sommerzeit nur von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.
Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen deutlich reduziert.