Vor fast 25 Jahren legte der Gesetzgeber den Grundstein für die Energiewende in Deutschland. Viele Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen nutzten die Gelegenheit und installierten eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach. Eine gesicherte Förderung für viele Jahre war ein ausschlaggebendes Argument. Und zack - die Zeit ist nun vorbei. Doch wie geht es weiter?
Diese Entscheidung treffen Sie!
Zur Zeit gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von der Volleinspeisung, über die Umrüstung auf Eigenverbrauch oder Repowering bis hin zur Abschaltung Ihrer Photovoltaikanlage.
Das sollten Sie vorab wissen:
- Mit dem EEG2021/EEG2023 (zuletzt geändert am 16.05.2024 mit dem Solarpaket I) hat der Gesetzgeber eine Anschlussregelung zur auslaufenden EEG-Förderung geschaffen.
- Diese Anschlussregelung ist bis zum 31.12.2032 befristet.
- Die Einspeisung wird mit dem energieträgerspezifischen Jahresmarktwert abzüglich einer gesetzlichen Vermarktungspauschale vergütet. (2023: 7,2 ct/kWh)
- Die Höhe der Vergütung kann dadurch erst am Ende des Jahres ermittelt werden.
- mit dem Strompreisbremsengesetz wurde das EEG geändert und festgelegt, dass für ausgeförderte Anlagen der anzulegende Wert ab dem Kalenderjahr 2023 auf maximal 10 Cent/kWh begrenzt wird.
- Die Anschlussregelung gilt nicht für Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kW sowie Windkraftanlagen – diese müssen zwingend an der sonstigen Direktvermarkung teilnehmen. Diese ist dem Netzbetreiber spätestens 1 Monat vor Ende der Vergütungslaufzeit anzuzeigen!
- Weitere Informationen zum Jahresmarktwert (gemäß Anlage 1 (zu § 23a) Nr. 5.3 zum EEG) und zum Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen finden Sie unter:
http://www.netztransparenz.de/de/Marktwerte.htm
https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/Ausgeförderte-Anlagen
Alle Informationen auf dieser Seite sind nach bestem Wissen recherchiert, können sich aber jederzeit ändern (Stand 05/2024).