Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass wir keine steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen an Ihren steuerlichen Berater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
Mit dem Betrieb einer Erzeugungsanlage nehmen Sie grundsätzlich eine unternehmerische/gewerbliche Tätigkeit auf. Die vom Betreiber der Anlage gewählte Besteuerungsform hat entscheidenden Einfluss auf die Umsatzbesteuerung. Informationen zur gewählten Besteuerungsform benötigt neben dem Finanzamt auch die ÜZ Mainfranken, um gegenüber Ihnen (dem Anlagenbetreiber) durch zutreffende Gutschriften abrechnen zu können.