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Strom

Grund- und Ersatzversorgung

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln sitzen - dieser Tarif ist für Kunden, die keinen gesonderten Stromvertrag abgeschlossen haben.

Wir erklären Ihnen diesen Stromtarif:

Die Grund- und Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, um die Stromversorgung für alle in der Region zu gewährleisten. 

Dieser gilt für alle Kunden im Netzgebiet der ÜZ Mainfranken eG, die sich nicht für einen anderen ÜZ-Stromtarif bzw. einen anderen Stromlieferanten entschieden haben. Daher ist dieser in der Regel der teuerste Tarif. Im bundesweiten Durchschnitt werden ca. 40 % der Haushalte über einen Grundversorgungstarif beliefert, bei der ÜZ Mainfranken hingegen befinden sich lediglich ein kleiner Anteil unserer Kunden in der Grundversorgung.

Gesetzliche Regelungen

Die  Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Als Kunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ergänzenden Bedingungen und Datenschutz-Information (DSI) der ÜZ Mainfranken konkretisieren darüber hinaus die bestehende StromGVV.

Preisinformationen

Die aktuell gültigen Preise für betroffene Kunden der Grund- und Ersatzversorgung können Sie dem Preisblatt entnehmen. Für Kunden mit registrierender Leistungsmessung in der Niederspannung, die im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom beliefert werden, finden Sie die gültigen Preise im entsprechenden Preisblatt. 

Die einzelnen Preisbestandteile des jeweiligen Tarifs können Sie der Preiszusammensetzung der Grundversorgung als auch der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber entnehmen.

Abschlagszahlung ändern

In nur wenigen Schritten können Sie Ihre monatliche Abschlagszahlung bequem online ändern. 

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Abwendungsvereinbarung in der Grund- und Ersatzversorgung:

Gültig ab 01.01.2022

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