Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Kunden zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.
Als Kunden gelten gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder die einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ergänzenden Bedingungen und Datenschutz-Information (DSI) der ÜZ Mainfranken konkretisieren darüber hinaus die bestehende StromGVV.