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Zählerstände melden

Hier finden Sie alle Informationen und wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen!

Wichtige Informationen zur Ablesung Ihres Stromzählers

Einmal pro Jahr müssen wir alle Stromzählerstände für die Jahresrechnung ermitteln. In der Vergangenheit haben von uns beauftragte Ableser die Zählerstände bei Ihnen zuhause zuverlässig abgelesen. Seit der Corona-Pandemie haben wir Sie um die Selbstablesung Ihres Zählerstandes gebeten, um ein Infektionsrisiko zu vermeiden. Der reibungslose Ablauf hat uns überzeugt, die Selbstablesung auch für die Zukunft beizubehalten. Wir bitten Sie daher auch dieses Jahr wieder um Selbstablesung Ihres Zählers. Bei Fragen zur Zählerablesung stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Seite. 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Was muss ich tun?

Bitte lesen Sie Ihren Stromzähler spätestens bis zum 15.12.2023 ab!

Sollten wir bis dorthin keine digitale Rückmeldung zu Ihrem Zählerstand erhalten, senden wir Ihnen eine Ablesekarte zu, über die Sie den Zählerstand erfassen können.

 

So geht's:

  • Notieren Sie sich ggf. die Zählernummer und die Stände Ihres Zählers.
  • Klicken Sie den Link in unserer E-Mail an. Sie gelangen direkt zur Erfassung der Zählerstände. WICHTIG! Der Link in Ihrer E-Mail führt Sie auf die Seite „ablesen.de“ – dies ist korrekt, da das Portal zur Erfassung der Zählerstände von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt wird.
  • Beantworten Sie die Sicherheitsabfrage, indem Sie die ausgeblendeten Stellen Ihres Zählers ergänzen. 
    Beispiel: Zählernummer 1ISK1234567890  Sicherheitsabfrage 1ISK_234_67_90 bitte ergänzen Sie die ausgeblendeten Stellen also 1, 5 und 8
  • Erfassen Sie die angezeigten Stände Ihres Zählers. Bitte beachten Sie, dass bei Zählern mit einem digitalen Display die Anzeige nach max. 10 Sekunden wechseln kann. Dies ist wichtig sollten Sie einen Doppeltarifzähler haben.
    Sollten Ihnen an der Abnahmestelle zum gleichen Namen mehrere Zähler zugeordnet sein, werden Ihnen diese automatisch angezeigt.

Fertig!

 

Sie können sich nach der Erfassung eine Bestätigung per Email zusenden lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Email-Adresse für die Ablesung im kommenden Jahr mitzuteilen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Video Zählerablesung digitaler ZählerVideo Zählerablesung analoger Zähler

Für alle online übermittelten Ablesungen verwenden wir das eingesparte Porto für Vereine in unserer Region!

Alle Fragen rund um die tatsächliche Ablesung

Auf der Ablesekarte ist die Zählernummer angedruckt. Wir haben in unserem Anschreiben beispielhaft Zähler abgebildet. Aus dieser Abbildung können Sie erkennen, an welcher Stelle die Zählernummer zu finden ist. Sie müssen dann nur noch die Zählernummern vergleichen.

Bei neueren Modellen wurde durch den Gesetzgeber festgelegt, dass zwingend 14-stellige Zählernummern durch die Hersteller der Zähler vergeben werden müssen.
Einige Beispiele: 1ESY123456789, 1ISK123456789, 1ITR123456789

Er könnte in Ihrer Wohnung, im Keller, im Treppenhaus oder in einem Zählerschrank installiert sein. Sehen Sie bitte nach oder fragen Sie Ihren Vermieter. Leben Sie in einem Mehrfamilienhaus, ist es möglich, dass sich der Zähler in einem separaten Zählerraum befindet. In diesem Fall fragen Sie bitte beim Hausmeister oder Verwalter nach.

Nein, Nachkommastellen müssen Sie nicht angeben.

Die alten Stromzähler mit Drehscheibe werden Zug um Zug durch digitale Stromzähler ersetzt. Dazu verpflichtet uns das Messstellenbetriebsgesetz. Diese Zähler sind für manche Verbraucher etwas verwirrend, da sie unter Umständen mehrere Zählwerke haben. Diese werden aber nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd angezeigt. Dabei wechselt die Anzeige alle 10 Sekunden. Welches Zählwerk gerade angezeigt wird, steht normalerweise ganz links im Display, z.B. 1.8.0. Diese Zählwerksbezeichnung finden Sie auch auf Ihrer Ablesekarte.

Leider nein. Die Zählerstände werden maschinell eingelesen. Zusätzliche Informationen werden nicht erkannt. 
Schicken Sie uns für Ihr Anliegen eine E-Mail an kundenservice@uez.de oder nutzen unseren Online-Kundenservice!

Wenn Sie uns den Zählerstand nicht oder nicht fristgerecht mitteilen, müssen wir Ihren Verbrauch rechnerisch ermitteln. Grundlage bildet dann Ihr Verbrauch aus dem vorhergehenden Abrechnungsjahr oder Vergleichswerte. Diese so ermittelten  Zählerstände werden dann Ihrem Lieferanten durch uns bereitgestellt.

Der von Ihnen angegebene Zählerstand wird von uns geprüft. Weicht Ihr Verbrauch zu stark ab, werden wir Sie kontaktieren und gegebenenfalls nochmals um eine Ablesung oder ein Foto Ihres Zählers bitten.

Wenden Sie sich bitte an den Vermieter, die Hausverwaltung oder den Hausmeister.

Leider ist es auf Grund der hohen Anzahl an Zählern nicht möglich, den Ableseprozess individuell zu gestalten. 
Vielleicht kann eine Person Ihres Vertrauens Sie dabei unterstützen.

Wenn Sie zum Ablesezeitpunkt im Urlaub sind, beauftragen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens (z.B. die, die den Briefkasten leert) mit der Ablesung und der Rücksendung der Ablesekarte.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie uns den Stand aller Zählwerke melden. Damit die Abrechnung für Ihre Einspeisevergütung zeitnah erstellt werden kann, müssen die Zählerstände bis spätestens 12.12.2022 bei uns eingehen. Die Zählerstände werden - wie in den vergangenen Jahren auch - zum 31.12.2022 hochgerechnet. So erhalten Sie unabhängig vom Ablesezeitpunkt eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2022.

Ja, als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber/Netzbetreiber sind wir verpflichtet mindestens einmal jährlich einen Stand zu ermitteln. Diese Pflicht ist unabhängig davon, wer Ihr Lieferant ist. Es steht Ihrem Lieferanten allerdings frei, Ihnen zusätzliche Ablesekarten zuzusenden.

Bitte senden Sie uns Ihre Ablesekarte in jedem Fall ausgefüllt zurück. Die von Ihnen abgelesenen Zählerstände werden automatisch Ihrem aktuellen Stromlieferanten übermittelt. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet, deshalb brauchen wir Ihre Mithilfe.

Datenschutz

Beachten Sie für die Ablesung auch unsere Datenschutzhinweise

Im Falle von WhatsApp beachten Sie die Hinweise und Datenschutzerklärung unter dem folgenden Link.

WhatsApp übermittelt uns Ihre Mobilfunknummer. Wir versichern, dass wir diese Nummer nicht an Dritte (außer den für die Verarbeitung beauftragten Dienstleistern) weitergeben, und nur für die Kommunikation über WhatsApp nutzen. Wir weisen ausdrücklich auf die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise von WhatsApp hin, auf die wir keinen Einfluss haben. Bei Kontaktaufnahme über WhatsApp stimmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von WhatsApp zu. Diese beinhalten unter anderem, dass die WhatsApp Inc. Zugriff auf Telefonnummern und die auf dem Mobilgerät gespeicherten Kontakte erhält. Ebenso werden Daten auf Servern von WhatsApp Inc. gespeichert, die nicht dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen. Wir bitten Sie, auf diesem Wege außer dem Bild der ausgefüllten Ablesekarte zur Zählerstandserfassung keine sonstigen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Wir arbeiten bei diesem Service mit Dienstleistern zusammen. Weitere Auskünfte können wir Ihnen auf diesem Wege nicht erteilen. 

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