Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Kabelserviceverträge, die die Dokumentation und rechtssichere Auskunftserteilung über privat verlegte Leitungen im öffentlichen Grund gewährleisten. Dieses Serviceangebot gilt in der Regel nur im Netzgebiet der ÜZ Mainfranken.
Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Dokumentation privater Leitungen besteht, bieten wir Ihnen diese freiwillige Leistung an, um den Anforderungen der Wegenutzungsvereinbarung oder einer Einzelvereinbarung zwischen Kommune und Kabeleigentümer gerecht zu werden. Der Abschluss eines Kabelservicevertrages kann auch zur Sicherstellung der Auskunftspflicht des Privatkabeleigentümers dienen.
Unsere Kabelserviceverträge decken folgende Trassen ab:
- Niederspannungskabel
- Mittelspannungskabel
- Glasfaserkabel
- Leerrohre
Weitere Gewerke bieten wir auf Anfrage an. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung, die Ihre Anforderungen erfüllt!