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heute Ihr E-Fahrzeug und sichern 
sich damit Ihre Prämie!

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Bis 10.11.2024 können Sie Ihre persönliche THG-Quote 2024 beantragen.

Jetzt registrieren

Ihre Vorteile 

  • Die Abwicklung findet unabhängig von Ihrer Stromrechnung statt.
  • Das bedeutet auch eine schnellere Auszahlung der Prämie.
  • Die THG-Quote orientiert sich immer am aktuellen Marktgeschehen. Unser Partner GreenAir GmbH garantiert eine bestmögliche Vermarktung.

GreenAir GmbH

Bei allen Fragen rund um die THG-Quote steht unser Partner GreenAir für Sie zur Verfügung.

+49 30 23328765

info@green-air.info

Die wichtigsten Fragen sind schnell beantwortet:

Die Bundesregierung hat das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen stark zu reduzieren. Seit 2015 gibt es für Mineralölkonzerne eine Quote für Treibhausgasemissionen, die eingehalten werden muss. Zum Beispiel kann durch die Beimischung von Bio-Ethanol in Benzin der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden. Meist reicht dies  zur Erfüllung der vorgegebenen Quote nicht aus. Also müssen Mineralölkonzerne von anderen Unternehmen, die emissionsarme Kraftstoffe in Verkehr bringen, THG-Quoten erwerben. So erfolgt ein finanzieller Ausgleich zwischen fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen. Zu den emissionsarmen Kraftstoffen zählt auch der Ladestrom für Ihr Elektrofahrzeug.

Für die Registrierung benötigen wir von Ihnen: 

- Ihren vollständigen Namen

- Ihre E-Mail Adresse

- Foto bzw. Scan des aktuellen deutschen Fahrzeugscheins 

- Kontodaten für die Überweisung

Beachten Sie dabei, dass Sie für das aktuelle Kalenderjahr Ihr Elektrofahrzeug noch bei keinem anderen Dienstleister für den THG-Quotenhandel angemeldet haben.  

Nein, wenn Sie die Registrierung über unseren Partner Greenair abschließen, müssen Sie kein ÜZ-Kunde sein.

Sie können natürlich auch mehrere E-Autos (BEV) anmelden! Wichtig ist dabei, dass Sie Halter der Fahrzeuge sind. Bei unterschiedlichen Haltern bitten wir Sie, jeweils ein eigenes Profil anzulegen und die Fahrzeuge dort zu registrieren.

Nein, nur als Halter eines reinen Batterieelektro-Fahrzeugs können Sie vom gesetzlichen Rahmen der THG-Quote profitieren. Legen Sie sich ein reines E-Fahrzeug zu, können Sie es mit dem Fahrzeugschein dann bei uns anmelden.

Sofern Sie Ihr Elektrofahrzeug für das Jahr 2024 noch nicht registriert haben, ist dies bis zum 10. November 2024 möglich. Ihre Daten müssen von unserem Partner GreenAir bis zum 15. November 2024 an das Umweltbundesamt übermittelt werden. Anderenfalls kann Ihr Antrag leider nicht berücksichtigt werden.

Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Fahrzeug zu Beginn des Jahres oder zu einem späteren Zeitpunkt zum THG-Quotenhandel angemeldet wird, da die Jahresprämie in jedem Fall ausgezahlt wird. Jedoch kann es vorkommen, dass gegen Ende des Jahres die Mineralölkonzerne bereits genügend Quoten erworben haben und kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Quoten besteht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen, um eine optimale Chance auf den Verkauf Ihrer THG-Quote zu gewährleisten.

Für die Nutzung unseres Dienstes ist es entscheidend, dass Sie als Halter des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge eingetragen sind. Schauen Sie dazu am besten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein nach, wer dort eingetragen ist. Sind Sie dort als Halter eingetragen? Super! Dann können Sie eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen, um zu profitieren. Sind Sie dort nicht eingetragen, können Sie leider (noch) nicht teilnehmen.

Elektro-Zweiräder müssen über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen, um für die THG-Quotenberechnung berechtigt zu sein. Elektrofahrzeuge der Klassen L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP und L7e-CU, die als Elektro-Zweiräder zugelassen sind, sind quotenberechtigt, da sie nicht als zulassungsfrei gelten.

Für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie Elektroroller gab es zum 29.07.2023 eine Gesetzesänderung. Diese besagt, dass für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge nur noch Strommengen anrechenbar sind, wenn es für diese Fahrzeugklassen einen eigenen Schätzwert gibt. Da es für Elektroroller keinen solchen Schätzwert gibt, können für diese keine THG-Quoten beantragt werden. Diese Regelung betrifft zulassungsfreie E-Kleinstfahrzeuge und Elektroroller der Klassen L1e, L2e, L3e-A1, L4e-A1, L6e, L3e mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B".

Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen unter Vorbehalt möglicher Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen stehen.

Es ist leider nicht möglich, eine private Ladestation (Wallbox) für den THG-Quotenhandel anzumelden. Die Bundesnetzagentur hat klargestellt, dass Ladepunkte in Carports, Garagen oder auf anderen Parkflächen von Privatpersonen grundsätzlich nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten. Private Wallboxen können daher nicht als öffentliche Ladepunkte registriert werden, um die geladenen Strommengen beim Umweltbundesamt anzumelden.  

Da das Umweltbundesamt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller vergibt, müssen Sie die Prämie in keinem Fall zurückzahlen.

Auch Firmenfahrzeuge können bei uns profitieren. Nutzen Sie dazu einfach die Anmeldefunktion für Firmen und geben Sie dabei den Firmennamen (wie im Fahrzeugschein) an. Senden Sie anschließend eine kurze, formlose E-Mail an unseren Partner info@green-air.info von Ihrer Firmen-E-Mail-Adresse, um zu bestätigen, dass Sie im Namen der Firma handeln dürfen.