23.09.2021
Weniger Steuern für kleine Anlagen
Das Bundesfinanzamt hat Steuervereinfachungen für kleine Solaranlagen und Blockheizkraftwerke beschlossen.
23.09.2021
Das Bundesfinanzamt hat Steuervereinfachungen für kleine Solaranlagen und Blockheizkraftwerke beschlossen.
Private Betreiber von kleinen Fotovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kW oder von Blockheizkraftwerke bis 2,5 kW können sich von der Einkommensteuer befreien lassen. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen von Juni 2021 hervor. Anlagenbetreiber können demzufolge beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Einkommensteuerbefreiung stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beachten Sie dabei auch, dass Anlagen, die bereits von der Einkommensteuerpflicht befreit wurden, durch eine Nachrüstung wieder unter die Steuerpflicht fallen können, sobald die Grenzwerte dadurch überschritten werden. Die Umsatzsteuer bleibt von der Steuervereinfachung unberührt.
Wenden Sie sich für weitere Details und das genaue Vorgehen am besten direkt an Ihren Steuerberater.