Nach Abbau der Trocknungsgeräte, erhalten Sie von der beauftragten Trocknungsfirma eine Bescheinigung über den angefallenen Verbrauch.
Bitte teilen Sie uns diesen Verbrauch mit, sodass wir diese Information bei Ihren zukünftigen Abschlagszahlungen berücksichtigen können. Den Mehrverbrauch verrechnen wir Ihnen mit der Jahresrechnung. Gerne können wir auch eine Einmalzahlung vereinbaren, um eine hohe Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass wir keine gesonderte Rechnung für diesen Verbrauch ausstellen können. Für die Abrechnung mit Ihrer Versicherung reicht es in der Regel, die Bescheinigung der Trocknungsfirma mit dem Preisblatt Ihres Tarifs vorzulegen.