Mit den Änderungen im § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) ist dieser Tarif mit den genannten Vertragskonditionen nur noch für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 abschließbar. Als Bestandsanlage gelten private Ladestationen (Wallbox) mit einer getrennten Messung vom Haushalts- bzw. Heizstrom (eigener Stromzähler).
ÜZ-Mobil
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ÜZ-Mobil nur noch für Bestandsanlagen
Preisinformationen zu ÜZ-Mobil
Preise ab 01.01.2025
Getrennte Messung | |||
Arbeitspreis HT | 20,64 ct/kWh | ||
Arbeitspreis NT | 18,98 ct/kWh | ||
Grundpreis | 14,78 €/Monat | ||
Zählergebühr | abhängig vom eingebauten Zähler (siehe unten) |
Ein- oder Zweitarifzähler | 0,81 €/Monat | ||
Moderne Messeinrichtung | 1,67 €/Monat | ||
Rundsteuerung | 0,96 €/Monat | ||
Abweichende Messeinrichtungen | Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber | ||
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant. |
Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Preise ab 01.01.2024 bis 29.02.2024
Getrennte Messung | |||
---|---|---|---|
Arbeitspreis HT | 24,01 ct/kWh | ||
Arbeitspreis NT | 22,34 ct/kWh | ||
Grundpreis | 14,78 €/Monat | ||
Zählergebühr | Abhängig vom eingebauten Zähler |
Ein- oder Zweitarifzähler | 0,81 €/Monat | ||
Moderne Messeinrichtung | 1,67 €/Monat | ||
Rundsteuerung | 0,96 €/Monat | ||
Abweichende Messeinrichtungen | Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber | ||
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant. |
Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Preise ab 01.03.2024 bis 31.12.24
Getrennte Messung | |||
---|---|---|---|
Arbeitspreis HT | 24,46 ct/kWh | ||
Arbeitspreis NT | 22,80 ct/kWh | ||
Grundpreis | 14,78 €/Monat | ||
Zählergebühr | Abhängig vom eingebauten Zähler |
Ein- oder Zweitarifzähler | 0,81 €/Monat | ||
Moderne Messeinrichtung | 1,67 €/Monat | ||
Rundsteuerung | 0,96 €/Monat | ||
Abweichende Messeinrichtungen | Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber | ||
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant. |
Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
ÜZ-Ladekarte
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Detailinformationen zu ÜZ-Mobil
Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | ||||
Bei Neuabschluss eines Stromvertrages läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. | ||||
Geltungsbereich für Bestandsanlagen bis 31.12.2023 | ||||
Die vorgenannten Preise gelten zur Belieferung von vollständig steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit separater Erfassung des Verbrauchs und fest installierter Heimladeeinrichtung, mit Einstufung nach einem Standardlastprofil für Ladepunkte für Elektromobile mit Sperrzeiten, nach Vorgabe des Netzbetreibers. Dieser ist ebenfalls verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten sowie des Geltungsbereichs. Voraussetzung für die Nutzung dieses Tarifes ist, dass der Strombezug beider Verbrauchsstellen (Haushalts- und Ladestrom) über die ÜZ Mainfranken erfolgt. | ||||
Gültigkeitsbereich | ||||
Der Stromtarif ist im Netzbereich der ÜZ Mainfranken gültig. | ||||
Gültig ab 01.01.2025
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen | ||||
Bei Neuabschluss eines Stromvertrages läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden. | ||||
Geltungsbereich für Bestandsanlagen bis 31.12.2023 | ||||
Die vorgenannten Preise gelten zur Belieferung von vollständig steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit separater Erfassung des Verbrauchs und fest installierter Heimladeeinrichtung, mit Einstufung nach einem Standardlastprofil für Ladepunkte für Elektromobile mit Sperrzeiten, nach Vorgabe des Netzbetreibers. Dieser ist ebenfalls verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten sowie des Geltungsbereichs. Voraussetzung für die Nutzung dieses Tarifes ist, dass der Strombezug beider Verbrauchsstellen (Haushalts- und Ladestrom) über die ÜZ Mainfranken erfolgt. | ||||
Gültigkeitsbereich | ||||
Der Stromtarif ist im Netzbereich der ÜZ Mainfranken gültig. | ||||
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Wichtige Fragen, die wir nicht im Kleingedruckten verstecken
Aktuell gültige Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten:
HT= Hochtarif gültig Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
NT= Niedertarif gültig Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und ganztägig an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen Feiertagen - das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in Deutschland!
Als Bestandsanlage ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtungen z. B. eine fest installierte Heimladeeinrichtung (Wallbox), wenn diese bis zum 31.12.2023 in Betrieb gegangen ist.
Diese Anlagen können jeweils von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Winterzeit bzw. von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr in der Sommerzeit abgeschaltet werden. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.
Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte pro Kilowattstunde deutlich reduziert.
Gültig ab 01.01.2024 | |||
Ein- oder Zweitarifzähler | 0,81 €/Monat | ||
Rundsteuerung | 0,96 €/Monat | ||
Moderne Messeinrichtung | 1,67 €/Monat | ||
Abweichende Messeinrichtungen | Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber | ||
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant. |
Alle Preisangaben sind in Brutto inkl. 19% Umsatzsteuer.
Strom ist nicht gleich Strom. Damit Sie wissen, woher der Strom Ihres Tarifes kommt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und Umweltauswirkungen: Stromkennzeichnung
Um Ihnen einen Überblick im Dschungel der gesetzlichen und regulierten Preiskomponenten zu geben, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammen gestellt: Strompreisbestandteile
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzinformation finden Sie unter: Rechtliche Informationen
Die häufigsten Fragen unserer Kunden oder eine ausführliche Erklärung der Stromrechnung finden Sie unter: Stromlexikon
Ihre Ansprechpartner
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