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Aus Strom wird wärme

ÜZ-Wärme

Wir sorgen auch im Winter für ein wohlig warmes Zuhause, wenn Sie sich für unseren Heizstromtarif entscheiden. 

ÜZ-Wärme nur noch für Bestandsanlagen

Mit den Änderungen im § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) ist dieser Tarif mit den genannten Vertragskonditionen nur noch für Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 abschließbar. Als Bestandsanlage gelten festangeschlossene Speicherheizungen, Direktheizungen, Wärmepumpen und Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie fest angeschlossene Klimaanlagen, Wärmepumpen mit Kühlfunktion mit einer getrennten Messung vom Haushalts- bzw. Heizstrom (eigener Stromzähler).

Preisinformationen zu ÜZ-Wärme

Preise ab 01.01.2025

  Getrennte Messung Gemeinsame Messung
Arbeitspreis HT 20,24 ct/kWh 33,34 ct/kWh
Arbeitspreis NT 18,58 ct/kWh 18,58 ct/kWh
Grundpreis 14,78 €/Monat 21,98 €/Monat
Zählergebühr abhängig vom eingebauten Zähler (siehe unten)

Gemeinsame Messung ist nur für bestehende Stromverträge (vor 01.01.2024)  und für Bestandsanlagen mit entsprechender Zuordnung des Lastprofils durch den Netzbetreiber möglich.

Ein- oder Zweitarifzähler   0,81 €/Monat
Moderne Messeinrichtung   1,67 €/Monat
Rundsteuerung   0,96 €/Monat
Abweichende Messeinrichtungen  Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant.

Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Preise ab 01.01.2024 bis 29.02.2024

   Getrennte
Messung
 Gemeinsame
Messung
Arbeitspreis HT  23,61 ct/kWh 40,45 ct/kWh
Arbeitspreis NT  21,94 ct/kWh 21,94 ct/kWh 
Grundpreis  14,78 €/Monat 21,98 €/Monat
Zählergebühr  Abhängig vom eingebauten Zähler 

Gemeinsame Messung ist nur für bestehende Stromverträge (vor 01.01.2024)  und für Bestandsanlagen mit entsprechender Zuordnung des Lastprofils durch den Netzbetreiber möglich. 

Ein- oder Zweitarifzähler   0,81 €/Monat
Moderne Messeinrichtung   1,67 €/Monat
Rundsteuerung  0,96 €/Monat
Abweichende Messeinrichtungen  Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant.

Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Preise ab 01.03.2024 bis 31.12.2024

   Getrennte
Messung
 Gemeinsame
Messung
Arbeitspreis HT   24,06 ct/kWh 41,54 ct/kWh
Arbeitspreis NT  22,40 ct/kWh 22,40 ct/kWh
Grundpreis  14,78 €/Monat 21,98 €/Monat
Zählergebühr  Abhängig vom eingebauten Zähler

Gemeinsame Messung ist nur für bestehende Stromverträge (vor 01.01.2024)  und für Bestandsanlagen mit entsprechender Zuordnung des Lastprofils durch den Netzbetreiber möglich. 

Ein- oder Zweitarifzähler   0,81 €/Monat
Moderne Messeinrichtung   1,67 €/Monat
Rundsteuerung   0,96 €/Monat
Abweichende Messeinrichtungen  Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant.

Alle Preisangaben sind brutto inkl. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Sie beinhalten die Umsatzsteuer i. H. v. 19% und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Optional mit ÜZ-Naturstrom

Für gerade einmal zusätzliche 0,40 Ct/kWh (brutto) erhalten Sie 100 % Naturstrom aus Wasserkraft für den kompletten Jahresverbrauch Ihrer Heizung.

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Detailinformationen zu ÜZ-Wärme

Gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
Bei Neuabschluss eines Stromvertrages läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.
     
Geltungsbereich für Bestandsanlagen bis 31.12.2023

Die vorgenannten Preise gelten zur Belieferung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei gemeinsamer Erfassung mit dem Haushaltsstrombedarf (gemeinsame Messung) bzw. bei separater Erfassung des Verbrauches der Heizung (getrennte Messung), wie z.B. Speicherheizungen, Direktheizungen, Wärmepumpen und Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie fest angeschlossene Klimaanlagen, Wärmepumpen mit Kühlfunktion.

Ausschließlich fest angeschlossene Geräte sind zugelassen. Alle Neuinstallationen müssen mit einer zusätzlichen, vom Haushaltsstrombedarf unabhängigen Messung ausgestattet sein.

Für die Gewährung dieses Tarifes mit getrennter Messung ist es erforderlich, dass der Strombezug der gesamten Verbrauchsstelle (Haushalts- und Heizungsbedarf) über die ÜZ Mainfranken zu beziehen ist.

Verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten sowie des Geltungsbereiches ist ausschließlich der örtlich zuständige Netzbetreiber.

     
Gültigkeitsbereich
Der Stromtarif ist im Netzbereich der ÜZ Mainfranken gültig. 
     

 

Gültig ab 01.01.2025

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
Bei Neuabschluss eines Stromvertrages läuft dieser auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.
     
Geltungsbereich für Bestandsanlagen bis 31.12.2023

Die vorgenannten Preise gelten zur Belieferung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei gemeinsamer Erfassung mit dem Haushaltsstrombedarf (gemeinsame Messung) bzw. bei separater Erfassung des Verbrauches der Heizung (getrennte Messung), wie z.B. Speicherheizungen, Direktheizungen, Wärmepumpen und Anlagen zur Warmwasserbereitung sowie fest angeschlossene Klimaanlagen, Wärmepumpen mit Kühlfunktion.

Ausschließlich fest angeschlossene Geräte sind zugelassen. Alle Neuinstallationen müssen mit einer zusätzlichen, vom Haushaltsstrombedarf unabhängigen Messung ausgestattet sein.

Für die Gewährung dieses Tarifes mit getrennter Messung ist es erforderlich, dass der Strombezug der gesamten Verbrauchsstelle (Haushalts- und Heizungsbedarf) über die ÜZ Mainfranken zu beziehen ist.

Verantwortlich für die Festlegung bzw. Veränderung der Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten sowie des Geltungsbereiches ist ausschließlich der örtlich zuständige Netzbetreiber.

     
Gültigkeitsbereich
Der Stromtarif ist im Netzbereich der ÜZ Mainfranken gültig. 
     

 

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an!

Ein Online-Vertragsabschluss ist derzeit nicht möglich. Gerne senden wir Ihnen per E-Mail ein Stromvertragsangebot zu, nachdem wir geprüft haben, ob es sich um eine Bestandsanlage handelt.

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Wenn Sie gerade Ihre Heizungsanlage modernisieren, dann bieten wir Ihnen den passenden Stromtarif an.

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Kaltwärme-Versorgung

Wir bringen Wohlfühlwärme oder angenehme Kühle in Ihr Zuhause.

Wichtige Fragen, die wir nicht im Kleingedruckten verstecken

Aktuell gültige Tarif-, Sperr- und Freigabezeiten:

HT= Hochtarif gültig Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
NT= Niedertarif gültig Montag bis Freitag  von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und ganztägig an allen Samstagen und Sonntagen sowie an allen in München gültigen Feiertagen - das sind mit die längsten Niedertarifzeiten in Deutschland!

Als Bestandsanlage ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtungen Speicherheizungs-, Direktheizungs-, Kühl- und Wärmepumpenanlagen sowie Durchlauferhitzer und Boiler zur elektrischen Warmwasserbereitung., wenn diese bis zum 31.12.2023 in Betrieb gegangen ist.

Diese Anlagen können jeweils von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr und von 17.30 Uhr bis 19:30 Uhr in der Winterzeit bzw. von 07.30 Uhr bis 09.30 Uhr in der Sommerzeit abgeschaltet werden. Samstage, Sonntage, bayerische Feiertage und die gesamten bayerischen Schulferien bleiben von der Laststeuerung unberührt.

Die rechtliche Grundlage für die Schaltung bildet der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Im Gegenzug sind die Netznutzungsentgelte pro Kilowattstunde deutlich reduziert.

Bei einer getrennten Messung wird der Bedarf Ihres Wärmestroms über einen separaten Stromzähler erfasst. Haben Sie nur einen Stromzähler für die Messung von Haushalts- und Wärmestrom, so erfolgt die Abrechnung über die gemeinsame Messung. Diese Art der Messung liegt vor allem bei alten Gebäuden mit Nachtspeicherheizungen vor und wird seit einigen Jahren nicht mehr verbaut.

   Gültig ab 01.01.2024
Ein- oder Zweitarifzähler   0,81 €/Monat
Rundsteuerung   0,96 €/Monat
Moderne Messeinrichtung   1,67 €/Monat
Abweichende Messeinrichtungen  Preise gem. Veröffentlichung Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber
Die Zählergebühr ist im Grundpreis nicht berücksichtigt und wird zusätzlich abgerechnet. Die Höhe der Zählergebühr ist abhängig vom eingebauten Zähler. Diese Information übermittelt der Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber automatisiert an den Stromlieferant.

Alle Preisangaben sind in Brutto inkl. 19% Umsatzsteuer.

Strom ist nicht gleich Strom. Damit Sie wissen, woher der Strom Ihres Tarifes kommt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und Umweltauswirkungen:  Stromkennzeichnung

Um Ihnen einen Überblick im Dschungel der gesetzlichen und regulierten Preiskomponenten zu geben, haben wir Ihnen eine Übersicht zusammen gestellt: Strompreisbestandteile

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