01.01.2024
Fehlender Zuschuss führt zu steigenden Netzentgelten
Das bedeutet für viele Stromkunden in Deutschland zusätzliche Kosten im Jahr 2024.
01.01.2024
Das bedeutet für viele Stromkunden in Deutschland zusätzliche Kosten im Jahr 2024.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die geplante Subventionierung von 5,5 Milliarden Euro zu den Netzentgelten in 2024 zu streichen. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber haben daher eine Verdoppelung der ursprünglich veröffentlichten Netzentgelte und die Erhöhung der §19 StromNEV-Umlage bekannt gegeben.
Diese Erhöhung führt bei den über 800 Verteilnetzbetreibern in Deutschland zu deutlichen Mehrkosten. Bis zum 31. Dezember können sie folglich ihre Netzentgeltkalkulationen daran anpassen. Die neuen Netzentgelte ab 01.01.2024 wirken sich dann auf den Strompreis für Endkunden aus. Denn das Netzentgelt ist Bestandteil der Strompreise der Stromlieferanten, da diese die Abrechnung gegenüber dem Verteilnetzbetreiber für den Kunden übernehmen.
Erfahren Sie mehr über die Preisbestandteile im ÜZ-Netzgebiet.
Abhängig von Stromvertrag wirkt sich der Beschluss der Bundesregierung unterschiedlich auf den Strompreis aus.
Ausschlaggebend für die Auswirkungen auf den Strompreis ist die vereinbarte Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 11/2022) in Ihrem Stromvertrag.
Kunden in anderen Tarifen bitten wir um Beachtung des entsprechenden Hinweises sowie der gültigen Preise auf der Stromjahresrechnung 2023. Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ausschlaggebend für die Auswirkungen auf den Strompreis ist die vereinbarte Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 11/2022) in Ihrem Stromvertrag.
Mit Geschäftskunden werden aufgrund der registrierenden Leistungsmessung individuelle Vereinbarungen für einen reinen Energiepreis getroffen. Zusätzlich fallen Kosten für Netznutzung und Messstellenbetrieb sowie Steuern, Abgaben, Umlagen und andere hoheitliche Belastungen in der jeweils gesetzlichen Höhe an. Damit wird die Erhöhung der Netzentgelte und der §19 StromNEV-Umlage gem. den AGB Abschnitt V, Ziffer 2.3 ab 01.01.2024 wirksam. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem bekannten persönlichen Ansprechpartner.
Ausschlaggebend für die Auswirkungen auf den Strompreis ist die vereinbarte Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Stand 11/2022) in Ihrem Stromvertrag.
Mit Kommunen werden individuelle Vereinbarungen für einen reinen Energiepreis getroffen. Zusätzlich fallen Kosten für Netznutzung und Messstellenbetrieb sowie Steuern, Abgaben, Umlagen und andere hoheitliche Belastungen in der jeweils gesetzlichen Höhe an. Damit wird die Erhöhung der Netzentgelte und der §19 StromNEV-Umlage gem. den AGB Abschnitt V, Ziffer 2.3 ab 01.01.2024 wirksam. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem bekannten persönlichen Ansprechpartner.