01.03.2023
Informationen zur Strompreisbremse
Ab heute greifen die Entlastungen der Bundesregierung.
01.03.2023
Ab heute greifen die Entlastungen der Bundesregierung.
Ab 01. März 2023 greifen die Entlastungen der Strompreisbremse. Selbstverständlich erhalten unsere Kunden die Entlastungen der Bundesregierung in vollem Umfang.
Die Preisbremse für Strom gilt zwar für das komplette Kalenderjahr 2023, sieht aber eigentlich vor, dass die Abschläge erst ab März 2023 angepasst werden. Die Mehrkosten für Januar und Februar sollten den Kunden dann mit dem März-Abschlag ausgeglichen werden.
Wir haben uns jedoch dazu entschieden, bereits ab Januar nur einen reduzierten Abschlag unter Berücksichtigung der Strompreisbremse zu berechnen, damit für Sie keine Mehrbelastung im Januar und Februar entsteht. Das heißt: ÜZ-Kunden bezahlen von Januar-November elf gleichmäßig reduzierte Abschläge - der Dezember ist bei uns wie gewohnt abschlagsfrei.
Jeder Kunde erhält noch ein individuelles Schreiben zu seinem persönlichen Entlastungsbetrag durch die Strompreisbremse. Aufgrund von Verzögerungen bei den IT-Dienstleistern in der Energiebranche, die mit Hochdruck an den Programmentwicklungen rund um die Strompreisbremse arbeiten, werden die Schreiben in den nächsten Wochen verschickt. Sie müssen also nichts weiter tun!
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.uez.de/preisbremse.