31.01.2024
Verzögerung bei der Rechnungszustellung
Sie warten noch auf Ihre Jahresrechnung für 2023? Durch die Abwicklung der Strompreisbremse kommt es leider zu Verzögerungen beim Rechnungsversand.
31.01.2024
Sie warten noch auf Ihre Jahresrechnung für 2023? Durch die Abwicklung der Strompreisbremse kommt es leider zu Verzögerungen beim Rechnungsversand.
Was hat die Strompreisbremse mit meiner Rechnung zu tun?
Die Strompreisbremse ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Bürger und Bürgerinnen von den stark gestiegenen Stromkosten im Jahr 2023 zu entlasten. Die Strompreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauches nur einen reduzierten Strompreis von 40 Cent/kWh (brutto) bezahlen müssen.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Die Abwicklung der Strompreispreisbremse hat die Bundesregierung auf die Stromanbieter abgewälzt.
Wo liegt das Problem?
Die Umsetzung der Strompreisbremse erfordert einige komplexe Berechnungen. Darauf sind die Abrechnungssysteme der Energieversorger aber gar nicht ausgelegt. Unter Hochdruck haben die Softwarehersteller Erweiterungen programmiert und in die bestehenden Systeme integriert. Leider läuft da auf Anhieb nicht alles reibungslos. Erschwerend kommt hinzu, dass wir zum 01.05.2023 unterjährig unsere Preise gesenkt haben. Die komplexen Berechnungen müssen also auch noch doppelt durchgeführt werden. Im Durchschnitt umfasst eine Stromrechnung für einen normalen Haushalt für das Jahr 2023 ganze 8 Seiten. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir Ihnen Ihre Rechnung dieses Jahr nicht wie gewohnt schon Anfang Januar zuschicken konnten und es in der Rechnungserstellung zu Verzögerungen kommt.
Wie lange dauert es denn noch?
Viele unserer Kunden haben ihre Rechnung schon erhalten. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand gemeldet haben, sollte die Jahresrechnung bis Anfang März bei Ihnen ankommen. Sobald Sie Ihre Rechnung bekommen haben, wird auch ein eventuell vorhandenes Guthaben an Sie ausbezahlt.
Was passiert mit meinem Abschlag?
Solange Sie Ihre Rechnung noch nicht erhalten haben, wird Ihnen kein Abschlag abgebucht. Erst wenn Sie mit der Jahresrechnung Ihren neuen Abschlag mitgeteilt bekommen haben, wird dieser von uns eingezogen. Falls Sie Ihren Abschlag überweisen, wird dieser ebenfalls erst wie in der Rechnung angegeben fällig.
Wir bitten die Verzögerungen in der Rechnungszustellung zu entschuldigen.